Allgemeine Geschäftsbedingungen
zum Beherbergungsvertrag in der
Waldidylle Gohrisch, Papstdorfer Str. 130, 01824 Gohrisch
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Beherbergungsvertrages (Überlassung von Zimmern und Ferienwohnungen zur Gästebeherbergung), welcher der Gast mit der Waldidylle Gohrisch schließt.
2) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers von Lieferungen und Leistungen enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Waldidylle Gohrisch ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Abschluss des Beherbergungsvertrages
1) Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast der Waldidylle Gohrisch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages oder Leistungen verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchungsanfrage durch die Waldidylle Gohrisch zustande. Die Waldidylle Gohrisch kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (online-Portal) vertreten lassen.
2) Auf von der Waldidylle Gohrisch bestätigte Zimmer bzw. Ferienwohnungen hat der Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr Anspruch. Wird das Zimmer bzw. die Ferienwohnung von dem Gast nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, kann die Waldidylle Gohrisch den ihr dadurch entstehenden Schaden bis 18.00 Uhr 50% des aktuellen Tagespreises für dieses Zimmer in Rechnung stellen und ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten, der Waldidylle Gohrisch nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
3) Die Waldidylle Gohrisch ist berechtigt, reservierte Unterkünfte am Anreisetag anderweitig zu vergeben, wenn der Gast bis 18.00 Uhr noch nicht angereist ist und nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass der Gast bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet oder bei der Buchung seine Kreditkartendaten angegeben hat. Für diesen Fall wird die Pension das Zimmer auch über 18 Uhr am Anreisetag für den Gast freihalten.
4) Vertragspartner sind die Waldidylle Gohrisch und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der Waldidylle Gohrisch gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Der Gast muss sich für diesen Fall so behandeln lassen, als habe er von dem Besteller die buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Kenntnis genommen.
5) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer bzw. Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Waldidylle Gohrisch.
6) Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit der Waldidylle Gohrisch. Der Gast ist verpflichtet, die Art und Größe des Haustieres und bei mehreren Tieren deren Anzahl anzugeben. Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit in das Restaurant gebracht werden. Auf der Terrasse ist dies gestattet. Der Gast haftet für die von ihm mitgebrachten Haustiere nach den gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Tierhalters.
§ 3 Reservierungen
1) Werden Zimmer bzw. Ferienwohnungen oder Leistungen auf Optionsbasis für den Gast reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Ein Beherbergungsvertrag oder ein Vertrag über sonstige Leistungen kommt im Falle von Reservierungen erst mit dem Eingang der vollständigen Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Buchung zustande. Nach Ablauf dieser Frist kann die Waldidylle Gohrisch ohne Rücksprache über die reservierten Zimmer bzw. Ferienwohnungen und/oder Leistungen frei verfügen.
2) Die Waldidylle Gohrisch ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und/oder die zusätzlich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hat die Waldidylle Gohrisch nicht die Buchung bestimmter Zimmer bzw. Ferienwohnungen schriftlich bestätigt, hat der Gast keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
§ 4 Preise
1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Beherbergung geltenden bzw. vereinbarten Preise an die Waldidylle Gohrisch zu zahlen. Dies gilt auch für die von dem Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Waldidylle Gohrisch gegenüber Dritten.
2) Für den Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und der Waldidylle Gohrisch ist der jeweils vereinbarte Preis maßgeblich und für den Fall, dass kein Preis vereinbart ist, der in der jeweiligen Preisliste der Waldidylle Gohrisch für die in Anspruch genommene Leistung ausgewiesene Preis.
3) Die vereinbarten und die in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sind zwischen dem Abschluss des Beherbergungsvertrages und der Anreise des Gastes mindestens 3 Monate vergangen und erhöhen sich in diesem Zeitraum die gesetzliche Umsatzsteuer oder etwaig anfallende lokale Steuern und Abgaben, so ist die Waldidylle Gohrisch berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder etwaig lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
4) Die Waldidylle Gohrisch ist zudem berechtigt, die vereinbarten oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise zu ändern, wenn der Gast nach Abschluss des Beherbergungsvertrages Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen oder die Anzahl der Gäste, der Lieferungen oder Leistungen der Waldidylle Gohrisch oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Waldidylle Gohrisch bei einer Verringerung der vereinbarten Leistung dem zustimmt. Wünscht der Gast eine Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen, der Leistungen der Waldidylle Gohrisch oder der Aufenthaltsdauer des Gastes, so kann die Waldidylle Gohrisch die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für Zimmer bzw. Ferienwohnungen und/oder Leistung erhöht.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Beherbergungsleistungen der Waldidylle Gohrisch, gleich welcher Art, bis 5 Werktage vor der Anreise an die Waldidylle Gohrisch zu zahlen.
2) Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist die Waldidylle Gohrisch berechtigt, von dem Gast eine Anzahlung unmittelbar nach Vertragsschluss in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtpreises der Buchung zu verlangen. Die Waldidylle Gohrisch ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Zahlungsrückstandes oder der Verringerung oder Erweiterung des Vertragsumfangs, auch nach Vertragsschluss bis zur Anreise die Anzahlung oder Sicherheitsleistung anzupassen oder die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung der Höhe nach bis zum vollen vereinbarten oder nach der Preisliste zu zahlenden Gesamtpreis der Buchung zu verlangen.
3) Die Waldidylle Gohrisch ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes anfallende Kosten der Beherbergung und/oder sonstiger Leistungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung ohne Abzug zu fordern.
4) Rechnungen der Waldidylle Gohrisch sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Waldidylle Gohrisch berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen i. H. v. 5 zu berechnen. Der Waldidylle Gohrisch bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Waldidylle Gohrisch eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 Euro erheben.
5) Der Waldidylle Gohrisch steht es in jedem einzelnen Fall frei, ob und welche Kreditkarten oder Zahlungsmittel sie bei Vorlage durch den Gast akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn durch Aushänge oder durch Auskunft des Personals der Waldidylle Gohrisch eine grundsätzliche Akzeptanz von derartigen Zahlungsmitteln angezeigt wird. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer fälligen Rechnung berechtigt die Waldidylle Gohrisch, alle weiteren und zukünftigen Beherbergungsleistungen und/oder sonstige Leistungen für den Gast einzustellen. Ist der Gast ein Verbraucher, besteht das Recht der Waldidylle Gohrisch zur Leistungseinstellung erst der nach Aufforderung zur Zahlung unter Fristsetzung und mit dem Hinweis auf die Folgen des Verzuges. f) Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Waldidylle Gohrisch aufrechnen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder mindern.
6) Der Waldidylle Gohrisch steht für den Fall, dass der Gast fällige Forderungen nicht oder nur in Teilen zahlt, auch ohne gesonderten Hinweis und Ankündigung das gesetzliche Pfandrecht gem. § 704 BGB an den vom Gast eingebrachten und im Eigentum des Gastes stehenden Sachen zu.
§ 6 Rücktritt/Stornierung des Gastes
1) Hat die Waldidylle Gohrisch dem Gast eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Waldidylle Gohrisch keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Pension. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Eine etwaig von dem Gast an die Waldidylle Gohrisch bereits gezahlte Anzahlung ist von der Waldidylle Gohrisch an den Gast zu erstatten.
2) Sofern die Waldidylle Gohrisch dem Gast diese Option für ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt hat, ist auch die Waldidylle Gohrisch berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sollten Buchungsanfragen anderer Gäste für die gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast nicht bereit sein, auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht zu verzichten.
3) Unabhängig davon kann der Gast jederzeit bis spätestens 30 Tage vor Anreise kostenfrei durch Erklärung gegenüber der Waldidylle Gohrisch von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. Hatte der Gast zu diesem Zeitpunkt bereits eine Anzahlung geleistet, ist die Waldidylle Gohrisch verpflichtet, die Anzahlung an den Gast zurückzuzahlen.
4) Erklärt der Gast den Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 30 Tagen vor der Anreise oder nimmt er die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mitteilung an die Waldidylle Gohrisch nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung des Gesamtpreises der Buchung grundsätzlich bestehen. Die Waldidylle Gohrisch hat für diesen Fall die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz bei Rücktritt des Gastes in Form einer Entschädigungspauschale zu fordern. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt vom Beherbergungsvertrag innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 30 Tagen bis 4 Tage vor der Anreise 30 % des Gesamtpreises der Buchung. Bei Stornierung zwischen 3 und weniger Tagen oder für den Fall, dass der Gast die vertraglich vereinbarte Leistung ohne Mitteilung an die Waldidylle Gohrisch nicht in Anspruch nimmt, betrifft die Entschädigungspauschale 100 % des Gesamtpreises der Buchung.
5) Beendet der Gast vorzeitig den Beherbergungsvertrag bleibt der Anspruch der Waldidylle Gohrisch auf den Gesamtpreis der Buchung davon unberührt. Die Waldidylle Gohrisch wird sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung oder Nutzung bemühen, ohne dass besondere Anforderungen gestellt sind. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass die Waldidylle Gohrisch aufgrund des von ihm erklärten Rücktritts keinen Schaden oder einen niedrigeren Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale hatte.
§ 7 Rücktritt/Stornierung der Pension
1) Die Waldidylle Gohrisch ist berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere (nicht abschließend): – Verzug mit der vereinbarten oder von der Waldidylle Gohrisch verlangten Anzahlung oder Sicherheitsleistung oder mit sonstigen fälligen Zahlungen – höhere Gewalt oder andere von der Waldidylle Gohrisch nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen – die Buchung eines Zimmers und/oder Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung – die Waldidylle Gohrisch von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Abschluss des Beherbergungsvertrages wesentlich verschlechtert haben – ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist
2) Die Waldidylle Gohrisch hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3) In den vorgenannten Fällen des Rücktritts durch die Waldidylle Gohrisch aus wichtigem Grund entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz oder sonstigen Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch der Waldidylle Gohrisch auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens oder der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Fall des berechtigten Rücktritts aus wichtigem Grund bestehen.
§ 8 Haftung
1) Die Waldidylle Gohrisch haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Waldidylle Gohrisch die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Waldidylle Gohrisch beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Waldidylle Gohrisch beruhen oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Unberührt bleiben ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer von der Waldidylle Gohrisch übernommenen Garantie. Einer Pflichtverletzung der Waldidylle Gohrisch steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass sich auf dem Gelände der Waldidylle Gohrisch ein Teich befindet, der nicht zu Badzwecken genutzt werden darf. Eltern haften für ihre Kinder.
2) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Waldidylle Gohrisch auftreten, wird sich die Waldidylle Gohrisch auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, der Waldidylle Gohrisch einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Preises nicht ein.
3) Die Waldidylle Gohrisch übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum der Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen oder Besichtigungen außerhalb des Grundstückes der Waldidylle Gohrisch entstehen. Gleiches gilt für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen sportlicher Aktivitäten des Gastes auftreten bzw. auftreten können.
4) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Bustransport, Veranstaltung, Verpflegung außer Haus etc.) übernimmt die Waldidylle Gohrisch keine Haftung.
5) Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz dem Parkplatz der Waldidylle Gohrisch zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Waldidylle Gohrisch besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung eines auf dem Grundstück der Waldidylle Gohrisch abgestellten oder dort rangierten Fahrzeuges oder dessen Inhaltes haftet die Waldidylle Gohrisch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der Gast verpflichtet, den eingetretenen Schaden an dem Fahrzeug oder dessen Inhalts spätestens beim Verlassen des Grundstückes der Waldidylle Gohrisch gegenüber der Waldidylle Gohrisch anzuzeigen und der Waldidylle Gohrisch die Möglichkeit einzuräumen, den Schaden zu besichtigen.
6) Das Rauchen in den Gebäuden der Waldidylle Gohrisch ist nicht gestattet. Sollte ein Gast im Zimmer rauchen, ist die Waldidylle Gohrisch berechtigt, den sich dadurch entstehenden Schaden von dem Gast erstatten zu lassen. Ohne gesonderten Nachweis steht der Waldidylle Gohrisch eine Entschädigung für die Kosten der Sonderreinigung in Höhe von pauschal 200,00 € für die Zimmer und 300,00 € für die Ferienwohnungen zu. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Waldidylle Gohrisch ein geringerer Schaden entstanden ist.
7) Bei Verlust eines Zimmerschlüssels oder eines Schlüssels für den Hauseingang ist die Waldidylle Gohrisch berechtigt, ohne gesonderten Nachweis von dem Gast eine Entschädigung für die Kosten der Wiederbeschaffung und gegebenenfalls des Austausches von Schlössern in Höhe von pauschal 50,00 € oder den Schaden in voller Höhe zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Waldidylle Gohrisch ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Gast ist verpflichtet, der Waldidylle Gohrisch den Verlust eines Schlüssels unverzüglich anzuzeigen.
8) Für die Verjährung der Ansprüche des Gastes gegenüber der Waldidylle Gohrisch und der Waldidylle Gohrisch gegen den Gast, gleich aus welchem Rechtsgrundgelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Annahme der Buchungsanfrage oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernissen genügt auch die Textform.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts, und dies auch für den Fall, dass Gäste keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
3) Gerichtsstand ist der Sitz der Waldidylle Gohrisch; dies gilt nicht für den Fall eines Beherbergungsvertrages zwischen der Waldidylle Gohrisch und einem Verbraucher, sondern nur für den Fall, dass der Beherbergungsvertrag zwischen der Waldidylle Gohrisch und einem Gast geschlossen wird, der Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder eine Person ist, die nach Abschluss des Beherbergungsvertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gohrisch, den 04.07.2022